Baubegleitung für Ihre energetische Sanierung mit Förderung

Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Umweltauswirkungen, sondern kann auch erhebliche finanzielle Vorteile bieten. Allerdings kann der Prozess der Sanierung komplex sein, und es ist entscheidend, fundierte Entscheidungen zu treffen, um die besten Ergebnisse zu erzielen.

 

Hier kommen WIR ins Spiel.

 

Wir sind Experten für Energieeffizienz und können Sie bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

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Die häufigsten Fragen zum Thema Baubegleitung von energetischen Sanierungen mit Förderung

Wie wird die Baubegleitung für energetische Sanierungen / BEG Einzelmaßnahmen gefördert?

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Sie wollen Fördergelder für Ihre BEG Einzelmaßnahmen erhalten und zugleich sicher gehen, dass Ihre energetische Sanierung hochwertig und fachgerecht umgesetzt wird?

Dann muss ein Energie Effizienz Experte eingebunden werden.

 

WIR machen das für Sie!!

 

Wir begleiten die Maßnahme, führen die Abnahme durch und erstellen für Sie alle benötigten Dokumente für den Erhalt der Förderung.

Die anfallenden Kosten müssen Sie nicht alleine stemmen!

Der Fördersatz für die Baubegleitung von BEG Einzelmaßnahmen beträgt 50% der anfallenden Kosten.

 

Bei der Baubegleitung für Ein- oder Zweifamilienhäusern werden Kosten bis maximal 5.000 Euro pro Jahr gefördert.

 

Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung förderfähig, insgesamt jedoch maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Was versteht man unter BEG Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung? 

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BEG Einzelmaßnahmen sind bauliche oder technische Verbesserungen, die im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) durchgeführt werden, um die Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden zu steigern.

Das BEG ist ein Förderprogramm in Deutschland, das darauf abzielt, Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Gebäuden zu unterstützen, um Energieeinsparungen zu erreichen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

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BEG Einzelmaßnahmen beziehen sich auf Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude, die zu einer verbesserten Energieeffizienz führen. Diese Maßnahmen können auf verschiedene Baubereiche abzielen und umfassen unter anderem:


Dämmmaßnahmen, Heizungssysteme, Fenster und Türen, Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation.

Wie werden energetische Sanierungen / BEG Einzelmaßnahmen gefördert?  

Die Förderung von BEG Einzelmaßnahmen erfolgt in Form von finanziellen Zuschüssen. Diese sind abhängig von den gewählten Maßnahmen und der Erfüllung der entsprechenden Fördervoraussetzungen.

Die Förderung soll dazu beitragen, den energetischen Zustand von Gebäuden zu verbessern, den Energieverbrauch zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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Hier sind einige Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen:

 

Dämmmaßnahmen: Die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Kellerdecken kann gefördert werden. Dies umfasst beispielsweise die Dämmung mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), Dachdämmung oder die Verbesserung der Bodenplatte.

 

Fensteraustausch: Der Austausch von alten Fenstern und Außentüren durch energieeffiziente Modelle kann gefördert werden.

 

Heizungsoptimierung und -austausch: Die Optimierung von Heizungsanlagen durch den hydraulischen Abgleich oder den Austausch veralteter Heizungskomponenten, wie z.B. Pumpen, kann förderfähig sein. Auch der Einbau von effizienten Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen kann unterstützt werden.

 

Lüftungsanlagen: Der Einbau von Lüftungsanlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung kann gefördert werden, um das Raumklima und die Energieeffizienz zu verbessern.

 

Solarenergie: Die Installation von Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung kann in einigen Fällen gefördert werden.

 

Smart Home Technologien: Der Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungstechnologien zur Optimierung des Energieverbrauchs kann förderfähig sein.

Begleitende Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung sind auch förderfähig!!

Das bedeutet, wenn zur Dämmung des Daches eine Neueindeckung notwendig wird, dann wird diese auch mit gefördert!

Überblick über die aktuellen Fördersätze Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) 

Bis zu 70% Förderung bei energetischer Sanierung sind möglich! 

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Bei einem Heizungstausch, wie der Umstieg auf eine hocheffiziente und klimaschonende Wärmepumpe, sind Förderungen bis zu maximal 70% möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind!

Auch energetische Sanierungen in Eigenleistungen sind förderfähig! 

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Es gibt ebenso für Hausbesitzer, die ihr Gebäude selber energetisch sanieren wollen, die Möglichkeit Fördergelder vom Staat zu erhalten.

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert nämlich auch die Materialkosten von Eigenleistungen mit Zuschüssen.

 

Das gilt sowohl für einzelne Maßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch als auch für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus.

Welche Summen werden bei energetischen Sanierungen gefördert? 

 

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. 

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden betragen maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

 

Wenn Sie in Besitz eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)sind, erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben an der Gebäudehülle auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Profitieren sie vom Förder-Bonus eines Sanierungsfahrplans bei energetischen Sanierungen

Wenn eine energetische Sanierung Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 Prozentpunkte für Maßnahmen an der Gebäudehülle (iSFP-Bonus).

 

Sie erhalten somit insgesamt 20% Förderung auf energetische Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle wie Fenster, Türen, Außenwand, Kellerdecke, Bodenplatte und Dach, die im individuellen Sanierungsfahrplan beschrieben sind.

 

Zudem erhöht sich der maximale Förderbetrag auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

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Falls Sie noch keinen individuellen Sanierungsfahrplan besitzen, erstelle ich Ihnen gerne einen.

 

Nähre Infos über das Thema Sanierungsfahrplan finden Sie hier

 

Wie läuft die Abwicklung einer Einzelmaßnahme über das BAFA bei einer energetischen Sanierung ab?

1. Planung der Sanierung:
Im Idealfall erstellen wir Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan, der Ihnen genau aufzeigt, wie die einzelnen Sanierungsschritte umgesetzt werden sollen um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes deutlich zu erhöhen und von den BEG Fördermitteln zu profitieren. Somit wissen Sie genau wie und warum die entsprechende Maßnahme umzusetzen ist. 


2. Angebote einholen:
Holen Sie sich mehrere Angebote von Fachunternehmen über die Maßnahme ein.
Achten Sie darauf, dass die techn. Mindestanforderungen für die Förderung eingehalten werden.

Zunächst können Angebote von Fachunternehmen für die geplante Maßnahme eingeholt werden, spätestens zur Antragstellung muss allerdings ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen.


3. Energie-Effizienz-Experten beauftragen:
Wir prüfen die Angebote auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen und den Umfang der geplanten energetischen Maßnahmen. Die geplanten energetischen Maßnahmen werden im Anschluss in der technischen Projektbeschreibung (TPB) bestätigt und an das BAFA übermittelt.


4. Auftragsvergabe:

Bevor Sie mit dem Antrag auf Förderung starten können, müssen sie bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen abgeschlossen haben. Hierin muss u.a. auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

 

5. Antrag stellen für BAFA Förderung:
Sie stellen im Online-Portal des BAFA Ihren Antrag auf Förderung für die BEG Einzelmaßnahme. Hierfür wird eine TPB-ID benötigt, welchen Sie von uns erhalten.

 

5. Umsetzung der Maßnahmen:
Der Förderantrag wird durch das BAFA überprüft und bei positivem Entscheid erhalten sie den Zuwendungsbescheid per Post. Danach können Sie mit der Umsetzung der Sanierung beginnen.


6. Nachweis der energetischen Maßnahmen durch Energie-Effizienz-Experten:
Die Umsetzung der energetischen Maßnahmen werden von uns durch eine Baustellenbegehung geprüft. Zusätzlich erbringen wir die vorhaben bezogenen Nachweise und stellen diese zusammen. Im Anschluss erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN) für Ihre Einzelmaßnahme.


7.Verwendungsnachweis / Prüfung durch BAFA:
Nachdem Sie von uns die TPN-ID erhalten haben, erstellen Sie im online-Portal des BAFA den Verwendungsnachweis. Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellung und Versendung des Online-Verwendungsnachweises laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.

 

Nachdem der Verwendungsnachweis erfolgreich an das BAFA übermittelt wurde, wird dieser durch das BAFA überprüft. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und veranlasst die Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Was ist unbedingt zu beachten um die Förderung für energetische Sanierungen zu erhalten?

1. Voraussetzungen: 
Ihre geplanten Einzelmaßnahmen müssen förderfähig sein und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu können beispielsweise die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen wie die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei Dämmmaßnahmen / Fenstertausch gehören oder bei einem Umstieg auf eine Wärmepumpe die einzuhaltende Jahresarbeitszahl.
Idealerweise liegt Ihnen schon ein individueller Sanierungsfahrplan vor, der Ihnen genau aufzeigt wie die einzelnen Sanierungsschritte umgesetzt werden sollen.
Falls nicht, erstelle ich Ihnen gerne einen iSFP.
 

2. Energieeffizienz-Experten: 
Um die Förderung für BEG Einzelmaßnahmen zu erhalten muss ein Energieeffizienz Experte hinzugezogen werden (Ausnahme: Heizungstechnik).
Wir führen die Baubegleitung und alle erforderlichen Schritte wie die Technische Projektbeschreibung (TPB) sowie den Technischen Projektnachweis (TPN) durch, die für Ihre Förderung erforderlich sind.

 

3. Auftragsvergabe / Antragstellung:
Bevor Sie mit dem Antrag auf Förderung starten können, müssen sie bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen abgeschlossen haben. Hierin muss u.a. auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.


Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden!!

 

4. Antragsfristen:
Beachten Sie die Antragsfristen für die jeweilige Förderung. Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird, um von der Förderung profitieren zu können.

 

5. Qualitätssicherung:
Um sicherzustellen, dass die durchgeführten Arbeiten den geforderten technischen Standards entsprechen und die Qualitätsanforderungen erfüllt sind, ist darauf zu achten, dass das ausführende Unternehmen Ihnen eine Fachunternehmererklärung ausstellt.

 
6. Anforderung an Rechnungen:
Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Zudem sind für die eingebauten Materialien die energetisch relevanten Kennwerte mit anzugeben, wie z. B. Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke von Dämmstoffen. Ebenso sind Bescheinigungen, wie z. B. Herstellerbescheinigungen zum U-Wert von Fenstern den Rechnungen beizulegen.

 

7. Dokumentation: 
Halten Sie alle relevanten Unterlagen und Dokumente im Zusammenhang mit der Maßnahme und der Baubegleitung gut aufbewahrt. Dies kann im Falle von Prüfungen oder Nachfragen seitens wichtig sein.

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Bei der Beantragung von BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung gibt es einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um sicherzustellen, dass Sie die Förderung erfolgreich erhalten. Hier sind wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten.

Ist die Baubegleitung durch einen Energie Effizienz Experten bei energetischen Sanierungen Pflicht? 

Sie wollen an Ihrem Gebäude BEG Einzelmaßnahmen umsetzen  oder zum Effizienzhaus sanieren, und gleichzeitig sicher sein, dass die Sanierung hochwertig ausgeführt wird, dann ist die Einbindung eines bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelisteten Energieeffizienz Experten Pflicht!

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Die Einbindung eines Energieeffizienz Experten ist ebenso eine Voraussetzung, um die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen zu erhalten (Ausnahme: Heizungstechnik). Die Pflicht zur Baubegleitung durch Energieeffizienz Experten dient dazu, sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und die energetischen und qualitativen Anforderungen erfüllt werden. Dies wiederum trägt dazu bei, dass die Fördermittel effektiv eingesetzt werden und die gewünschten Energieeinsparungen erzielt werden.

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Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Sie möchten Ihr Zuhause energetisch sanieren und von BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen profitieren?

 

Dann sind wir Ihr zuverlässiger Partner für eine reibungslose und erfolgreiche energetische Sanierung! Unsere professionelle Baubegleitung macht den Unterschied – sie bringt Ihr Vorhaben auf das nächste Level, sorgt für maximale Effizienz und unterstützt Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zur energetischen Modernisierung.

1. Expertenwissen: Wir kennen die Anforderungen der BAFA / KFW -Förderung und wissen genau, wie Ihre Einzelmaßnahme optimal umgesetzt werden kann, um maximale Fördermittel zu erhalten.


2. Maßgeschneiderte Planung: Wir entwickeln individuelle Sanierungskonzepte, die exakt auf Ihre Bedürfnisse, unter Berücksichtigung der BEG-Vorgaben, zugeschnitten sind. So nutzen Sie die Förderung bestmöglich aus und erreichen Ihre Energieziele.


3. Qualitätskontrolle: Wir überwachen die Arbeiten vor Ort, um sicherzustellen, dass alle Schritte der Sanierung den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Das Ergebnis: eine nachhaltige und langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie.


4. Reibungslose Abwicklung: Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und rechtzeitig eingereicht werden. Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir den Papierkram erledigen.
 

5. Maximale Energieeffizienz: Mit unserer Baubegleitung stellen wir sicher, dass Ihre Einzelmaßnahme die gewünschten Einsparungen bringt. Sie profitieren von einem energieeffizienten Zuhause, mit hohem Wohnkomfort, und das bei niedrigen Kosten.


Ihr Erfolg ist unser Ziel!


Unser Fokus liegt darauf, Ihnen eine sorgenfreie und effektive Sanierung Ihrer Immobilie zu ermöglichen. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Abnahme und darüber hinaus. Mit unserer Baubegleitung holen Sie das Maximum aus Ihrer BEG-Förderung heraus und genießen die zahlreichen Vorteile einer energieeffizienten Immobilie.

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